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Tätigkeitsfeld

 

- Mitgliederberatung

- Kollektivvertragsverhandlung

- Stärkung des Gesundheits-

und Sozialsektors in Vorarlberg

- Sozialpolitisches Agieren als stimmberechtigter Verhandlungspartner

- Fort- und Weiterbildung

- Schiedsorgan zur Beilegung von Auslegungsdifferenzen

GESCHICHTE

UND

VEREINSZWECK

Für eine

starke Sozial- und Gesundheitsbranche!

Der AGV Vorarlberg wurde 1998 von 28 engagierten, privatwirtschaftlich organisierten Sozialeinrichtungen im Bundesland Vorarlberg als freie Berufsvereinigung von Arbeitgebern der Sozial- und Gesundheitsorganisationen gegründet und ist seit jeher auf Grundlage des Vereinsrechts organisiert. Ziel war und ist es, landesweit gleiche Arbeitsbedingungen für gleiche Tätigkeiten in ein und derselben Branche zu schaffen, die Anliegen der Mitglieder und ihrer Berufsgruppen wahrzunehmen, sie zu vertreten und  bei Fragestellungen kompetent zu beraten.
Unsere Tätigkeit erstreckt sich räumlich auf das Gebiet des Bundeslandes Vorarlberg und dürfen wir inzwischen die Interessen nahezu aller privaten Leistungserbringer des Sozial- und Gesundheitssektors gegenüber öffentlich rechtlichen Stellen als starke und ernst genommene Einheit repräsentieren sowie die Branche durch Engagement und Fachwissen stärken. 

Wir führen die Verhandlungen mit der zuständigen Gewerkschaft der Dienstnehmer unserer Mitglieder, schließen jährlich den in Vorarlberg zur Geltung gelangenden als auch gesatzten „Kollektivvertrag des Vorarlberger Sozial- und Gesundheitswesens (VSG-KV)“ ab und tragen durch dessen Änderungen und Ergänzungen zur einheitlichen Regelung von Arbeitsverhältnissen sowie Rechtssicherheit im Land bei. Daneben treten wir für eine Mehrung des Ansehens von Sozial- und Gesundheitsberufen ein, erarbeiten angemessene Rahmenbedingungen für die Erbringung privater sozialer sowie gesundheitlicher Dienstleistungen und sind seit 2016 auch erstmals  im Steuerungsgremium des Sozialfonds des Landes Vorarlberg vertreten, wo wir partnerschaftlich in strategische Themen und Entscheidungen eingebunden sind und in der landesgesetzlichen Umsetzung aktiv mitwirken.

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